Datenschutz im Rettungsdienst
Zwar unterliegt der Rettungsdienst ebenso wie Ärzte und Krankenhäuser aufgrund der Verarbeitung von Gesundheitsdaten weitestgehend den strengen Schweigepflichts- und Datenschutzbestimmungen. Aus zahlreichen Gründen genießt deren Beachtung kein besonders hoher Stellenwert.