Sachsen: Kosten für Feuerwehreinsatz
Keine gute Idee: Mit der Sprengung des eigenen Hauses drohen. Die Kosten eines Feuerwehreinsatzes könnten dem Anscheinsstörer auferlegt werden - und zwar unabhängig von Verschulden, Alter, Handlungs-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit sowie Strafmündigkeit. Wenn die Rechtsgrundlage dies zulässt, so wie beispielsweise in Sachsen. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 07. Mai 2020 – 5 A 775/17 Zur Begründung hatte bereits das Verwaltungsgericht Leipzig in seinem Urteil vom 6. März 2017, 3 K 1300/16 ausgeführt, dass die Klägerin "als Anscheinsstörerin für die verlangten Kosten [hafte], weil [...]