Leitstellenumlage im Rettungsdienst
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zur Leitstellenumlage schärft den Begriff der „Inanspruchnahme“ der Kreisleitstelle und konkretisiert, wie Rettungsdienstträger ihre Leitstellenkosten rechtssicher und verursachungsgerecht auf die Träger von Rettungswachen umlegen können. Leitstellenumlage im Rettungsdienst Die Beteiligten stritten über die Leitstellenumlage für die Jahre 2013 bis 2015. Im Streitfall ging es um Umlagebescheide eines Kreises gegenüber einer kreisangehörigen Gemeinde mit einem Gesamtvolumen von rund 180.000 Euro. Während mehrere Städte ihren Notruf 112 und die Rufnummer des Krankentransportdienstes 19222 direkt auf die Kreisleitstelle [...]

