Neues Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (agbn) 9/2013.

Das 10-seitige, von Peter Sefrin, Björn Hossfeld und Michael Reng gezeichnete Positionspapier erklärt die seit 2010 wiederholt geänderte administrative Abwicklung des bis dahin weitgehend reibungslos funktionierenden bayerischen Rettungsdienstes für unzulänglich. Der Gesetzgeber habe versäumt, zahlreiche Empfehlungen umzusetzen; er habe ein System geschaffen, das die notärztliche Versorgung der Bayerischen Bevölkerung – insbesondere im ländlichen Bereich – akut gefährdet. Tatsächlich bestätigen die derzeit bei der KVB anhängigen Widerspruchsverfahren eine rechtliche Unsicherheit im Rahmen der notärztlichen Vergütung. Die einzige hierzu ergangene gerichtliche Entscheidung eines Sozialgerichts betreffend die notärztliche Ermächtigung verunsichert weiter.

Die AGBN zeigt in ihrem Positionspapier daher drei wesentliche Problemfelder auf:

  1. Zulassung zum Notarztdienst
  2. Vergütung des Notarztdienstes und
  3. Vertretung der Notärzteschaft in den Gremien, die den Notarztdienst gestalten

Die Forderungen der agbn

Ad 1: Zulassung zum Notarztdienst

Die Zulassung zum Notarztdienst muss unkompliziert und für jeden Notarzt kostenlos erfolgen. Die Zulassung zum Notarztdienst an beliebigen Standorten muss ereignisnah möglich sein, um das Einspringen von Notärzten anderer Standorte bei akuten Besetzungsproblemen nicht unnötig zu komplizieren.

Ad 2: Vergütung des Notarztdienstes

Jeder geleistete Notarzteinsatz muss ereignisnah und vollständig vergütet werden. Die Vergütung von Notarzteinsätzen darf nicht abhängig von einem insuffizienten administrati-ven Verfahren gemacht werden. Eine Deckelung der Zahlungen für Notarzteinsätze (sei es durch die Festlegung einer Summe als Obergrenze für die Notarztvergütung, sei es durch die Umstellung der Notarztvergütung auf ein reines Stundenhonorar) hat zu unterbleiben. Das Risiko steigender Einsatzzahlen wird nicht von den Notärzten übernommen. Ein neues, bayernweit einheitliches Abrechnungsverfahren muss so gestaltet werden, dass es an einsatzschwachen wie auch an einsatzstarken Standorten angewandt werden kann und eine faire, zeitaufwands- und leistungsgerechte Vergütung gewährleistet. Die Vergütung des Notarztdienstes muss regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwick-lung angepasst werden. Das aus der Vertragsarztversorgung übernommene aber bei der Notarztvergütung unpas-sende System der Abschlags- und Nachzahlung muss einem System mit Vollauszahlung unter Rückzahlungsvorbehalt bei Unstimmigkeiten weichen.

Ad 3: Vertretung der Notärzteschaft in den Gremien, die den Notarztdienst gestalten

Die Notärzte müssen in der KVB durch eine ständige, institutionalisierte Kommission vertreten sein, die dem Vorstand direkt zugeordnet ist und beratende Funktionen wahrnimmt. Die vorgenannte Kommission muss von einzelnen Notärzten anrufbar sein, um Verwaltungsentscheidungen kritisch zu hinterfragen, mit dem Ziel administrative Streitigkeiten so weit wie möglich außergerichtlich beizulegen. Die Tätigkeit der Kommission muss – mit Ausnahme unvermeidlich vertraulicher Angelegenheiten – öffentlich nachvollziehbar sein.

Das Positionspapier nebst den Lösungsvorschlägen der agbn ist auf der Webseite bayern-ohne-notarzt.de als PDF veröffentlicht (Download).

Anmerkung

Aus unserer Sicht mangelt es den zahlreichen, uns bekannten Lösungsvorschlägen bislang allgemein an einer rechtsdogmatisch sauberen Eingliederung in die bestehenden Systeme. Fehlt es jedoch an einer begleitenden juristischen Aufarbeitung, werden wieder offene Rechtsfragen verbleiben. Diese können letztlich nur durch weitere Interimslösungen oder gerichtliche Entscheidungen geklärt werden.