Änderung des § 6 BtMVV

§ 6 BtMVV Verschreiben für Einrichtungen des Rettungsdienstes mit Wirkung zum 14.12.2014 geändert.Satz 2 „Der unterzeichnende Apotheker zeigt dies der zuständigen Landesbehörde an.“ wurde durch Artikel 2 der Achtundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (28. BtMÄndV) gestrichen.

Interschutz 2026 (Hannover)

Wir sind am Dienstag, 2. Juni 2026 auf der Interschutz in Hannover. Meet us there. Wenn Sie sich mit uns treffen wollen, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. 

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