Die Arbeitssicherheit

Manche Risiken schlummern im Verborgenen. Es sind Kleinigkeiten, die Büro-, Praxis- und Kanzleiinhaber im täglichen Praxisalltag häufig übersehen. Tritt das unerwartete Risiko ein, können selbst Kleinigkeiten existenzbedrohende Höhen erreichen. Sie sollten sich dieser Themen daher zeitnah annehmen. Eines dieser leidigen Themen: Die Arbeitssicherheit

Praxisinhaber sind als Arbeitgeber unmittelbar rechtlich verantwortlich für die Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen, die der Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dienen – aus dem Arbeitsvertrag, aus dem Arbeitsschutzgesetz, weiteren fachspezifischen Gesetzen sowie den hierzu erlassenen Verordnungen. Sie müssen „die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes (…) zu treffen“ und diese „auf ihre Wirksamkeit überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anpassen.“ Zudem sind Mitarbeiter zu unterweisen. Die Maßnahmen haben Sie – wie so vieles auch – zu dokumentieren.

Wie setze ich das um?

Klingt wichtig, aber wie setzt man das um? Anhaltspunkte zur Umsetzung geben die Unfallverhütungsvorschriften, zahlreichen Normen und Empfehlungen. Diese enthalten auch Vorgaben für Arztpraxen, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Für den normalen Arbeitgeber sind diese Vorgaben fast unüberschaubar. Checklisten und Muster können sie unterstützen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Cloud-basierte Lösungen, die den Arbeitgeber bzw. die von ihm dazu bestimmte Person Schritt für Schritt durch die Umsetzung führen.

Sinnvoll kann es sein, sich externe Berater in die Praxis zu holen. Lassen Sie aber bitte die Vertrag genau prüfen. Viele unterschätzen die feinen Nuancen im Rahmen der Beschränkung des Leistungsumfangs und der Haftungsausschlussklauseln.

Apropos Haftung: Wozu das Ganze?

Arbeitnehmer sind zwar bei Betriebsunfällen weitestgehend abgesichert. Allerdings können die Versicherer den Arbeitgeber bei einem Schaden in die Haftung nehmen. Der Arbeitgeber zahlt zwar dann nicht unmittelbar an seinen Arbeitnehmer; spätestens bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann er jedoch seitens der Versicherung zur Erstattung herangezogen werden. Ignoriert man die Unfallverhütungsmaßnahmen gänzlich, kommt so eine Haftung schnell in Betracht. Insgesamt sind die Haftungsverteilungen äußerst komplex und im Rahmen dieses Beitrags nicht vollständig darstellbar. Bei Berufsunfähigkeit kann ein Regress die Existenz bedrohen.

Ich kann nur raten: Machen Sie rechtzeitig einen CheckUp – bevor der Rettungsdienst kommen muss.

Wir bewerten mit Ihnen die rechtlichen Risiken. Darüber hinaus sind einige Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit förderfähig; das heißt, dass die Umsetzung bestimmter Maßnahmen finanziell gefördert wird. Sprechen Sie mich bei Interesse an.