Was hat mich im November 2019 interessiert – im IT-Recht, im Datenschutzrecht, im Medizinrecht und im Recht im Rettungsdienst? Das erfahrt Ihr hier.

IT-Recht

Hinweis auf Sicherheitslücken bei Verkauf B2C

Das Oberlandesgericht Köln hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Elektronikmärkte auf Sicherheitslücken und fehlende Updates der verkauften Smartphones hinweisen müssten. Ergebnis: Der Aufwand, sich die Informationen über Sicherheitslücken für jedes einzelne Smartphon vorzuhalten, sei unzumutbar. Fundstelle: OLG Köln, Urteil vom 30.10.2019 – 6 U 100/19

Influencer-Recht

Wieder einmal hat sich ein Gericht mit wettbewerbsrechtlichen Fragen von Influencern und Youtubern auseinandersetzen dürfen. Konkret warf es die Frage auf, ob Influencer, die sich im geschäftlichen Verkehr im Internet präsentieren und dabei Waren oder Dienstleistungen vorstellen, Ihre Veröffentlichungen als Werbung kenntlich machen müssen. Fundstelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.10.2019, Az. 6 W 68/19

Medizinrecht und Datenschutzrecht

Der Student im PJ

An der LMU durfte ich Medizinstudenten im angehenden Praktischen Jahr (PJ) rechtliche Tipps an die Hand geben. Themen waren mitunter die Stellung als Medizinstudent und angehender (Nicht-)Arzt, Delegation ärztlicher Leistungen, ärztlicher Eingriff und Aufklärung, Rechte, Pflichten und Befugnisse im PJ sowie die ärztliche Ausbildung im Ausland (Auslandssemester).

Vortrag zur Praxisgründung

An der LMU München fand wieder der Kurs Arzt und Unternehmer statt. Themen waren unter anderem Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis/Berufsausübungsgemeinschaft mit Vor- und Nachteilen, die richtige Rechtsform, Rechtsfragen rund um Miete, Personal und IT. Und dann gab es eben noch den Datenschutz: Wie geht ein Praxiskäufer mit der Patientenakte des Verkäufers der Praxis um?

Vortrag zu Neuen Technologien in der Medizin

Auch bei meinem Vortrag zum Recht neuer Technologien in der Medizin an der Technischen Universität München (TUM) kam das Datenschutzrecht nicht zu kurz. Wir geht man in Zeiten von Künstlicher Intelligenz und Big Data mit den personenbezogenen Daten um? Weitere Themen waren die Abgrenzung von Life Style und Medizinprodukt, Arzneimittel und Organ, der Umgang mit diesen, aber auch das Markenrecht und Patentrecht, Wettbewerbsrecht und ethische Fragestellungen – jeweils in der gebotenen Kürze: Ein Überblick eben für die Zuhörer. Fakultative Lehrveranstaltung mit Symposium: New Ideas for Medicine (NIM)

Rettungsdienstrecht

Krankentransport in Berlin

Das Verwaltungsgericht Berlin beschäftigte sich mit der Auftragsabwicklung von Krankentransporten. Das betraf Nebenbestimmungen in Genehmigungsverfahren über die Annahme der Beförderungsaufträge, die Aufschaltung zu einer Leitstelle sowie das Betreiben einer mobilen Leitstelle. Rechtsgrundlage war das Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin. Fundstelle: VG Berlin, Urteil vom 28. August 2019 – 25 K 9.19 –, juris

Gegenstand eines weiteren Verfahrens war die Anlage „Nebenbestimmungen; LABO K4516 Anlage – Nebenbestimmungen I (06.10)“ sowie „LABO K4516 Anlage – Nebenbestimmungen (07.17)“, ebenfalls im Zusammenhang mit Krankentransportgenehmigungen in Berlin. Fundstelle: VG Berlin, Urteil vom 28. August 2019 – 25 K 10.19 –, juris