Approbation: Fehlende Sprachkenntnisse

Von |2020-07-07T23:42:56+02:0023/12/2018|Kategorien: Medizinrecht, Unkategorisiert|Tags: , , , , , , , |0 Kommentare

Deutsche Sprachkenntnisse sind zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Approbation. Aber kann die Approbationsbehörde auch nachträglich das Ruhen der Approbation anordnen, wenn die erforderlichen Sprachkenntnisse fehlen?