Datenschutz: Telefonische Einwilligung in Werbemaßnahmen

Von |2014-06-25T09:23:22+02:0025/06/2014|Kategorien: Datenschutzrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht|Tags: , , , , , , |0 Kommentare

Ein Unternehmer, der telefonisch eine Einwilligungserklärung in zukünftige Werbemaßnahmen per Telefon, SMS oder E-Mail (sog. telefonische Opt-In-Abfrage) einholen will, nutzt bereits personenbezogene Daten für Zwecke der Werbung im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes (BDSG). Dies ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.