E-Mail ist Anwalts Liebling?
Setzt sich die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer für die Kommunikation per E-Mail ein? Das lässt eine Neufassung des § 2 BORA mit Beschluss der Satzungsversammlung vom 6.05.2019 vermuten.
Setzt sich die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer für die Kommunikation per E-Mail ein? Das lässt eine Neufassung des § 2 BORA mit Beschluss der Satzungsversammlung vom 6.05.2019 vermuten.
Ist eine Einwilligung in unverschlüsselte E-Mail zukünftig unzulässig? Der österreichischen Datenschutzbehörde zufolge können Betroffene zwar in eine Datenverarbeitung einwilligen (ob), nicht jedoch über die Art und Weise der Verarbeitung (wie) entscheiden. Die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO könne nicht durch die Einwilligung des Betroffenen beschränkt oder gar abbedungen werden.
Ein Unternehmer, der telefonisch eine Einwilligungserklärung in zukünftige Werbemaßnahmen per Telefon, SMS oder E-Mail (sog. telefonische Opt-In-Abfrage) einholen will, nutzt bereits personenbezogene Daten für Zwecke der Werbung im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes (BDSG). Dies ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.