Der Gesetzgeber will im Ausland erworbene Berufsqualfikationen einfacher anerkennen und damit qualifikationsnahe Beschäftigung fördern.
Gleiche Chancen für gleiche Qualifikation
Das wenig beachtete und am 12.12.2011 veröffentlichte Anerkennungsgesetz über die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse ist am 1.4.2012 in Kraft getreten. Neben dem neuen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz werden rund 60 Berufsgesetze und Verordnungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen angepasst.
„Mit dem Gesetz schafft die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung. Neu ist dies für die rund 350 Ausbildungsberufe im dualen System.“ (Bundesregierung)
Auch Ärzte aus Staaten außerhalb der EU, so genannten Drittländern, können damit um eine unbeschränkte Approbation ersuchen. Bislang wurde meist nur eine zeitlich und räumlich begrenzte Berufserlaubnis erteilt. Freuen werden sich vor allem Ärzte aus den arabischen Ländern, Russland und der Türkei. Innerhalb der EU (Mitgliedstaaten) sind dagegen bereits zahlreiche Berufsqualifikationen anerkannt.
www.anerkennung-in-deutschland.de
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Arbeitgeber, vor allem Kliniken, MVZ und anstellende Praxen, als auch ausländische Mitbürger erhalten von uns Informationen über die Anerkennung ausländischer Berufsqualfikationen. Sie finden in uns darüber hinaus einen geeigneten Vertreter gegenüber den Behörden.
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