Der Jahreswechsel brachte Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte mit sich. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse hat sich zum 1.1.2014 geändert. Das müssen Ärzte aus dem Ausland bei Berufserlaubnis und Approbation in Deutschland jetzt beachten.

Ausländische Ärzte in Deutschland

Sowohl die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs als auch die Voraussetzungen für Approbation und Gleichwertigkeitsprüfung (Eignungsprüfung und Kenntnisprüfung) hat der Gesetzgeber neu geregelt.

Hinsichtlich der Kenntnisprüfung gibt der Gesetzgeber jetzt konkrete Hinweise auf Inhalt und den Ablauf der Gleichwertigkeitsprüfung. So umfasst die Kenntnisprüfung die  Innere Medizin und Chirurgie, ergänzend  Aspekte der Notfallmedizin, der Klinischen Pharmakologie, der bildgebenden Verfahren, des Strahlenschutzes sowie rechtliche Aspekte der Berufsausübung. Die mündlich-praktische Prüfung soll pro Prüfling zwischen 60 und 90 Minuten dauern. Vor der Prüfung soll der Prüfling einen Patientenbericht fertigen, der Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise des Falles enthält.

Ausländische Ärzte gefragt

Ausländische Ärzte sind zunehmend gefragt – unserer Erfahrung nach sind das vor allem die Fachgebiete der Gynäkologie & Geburtshilfe, der Inneren Medizin, der Chirurgie, aber auch der Anästhesie, Radiologie, Neurologie, Psychosomatik. Sie kommen neben EU-Ländern wie Spanien, Frankreich, Italien oder Österreich auch aus Ländern wie Syrien, Russland, Saudi Arabien oder Pakistan.


Begleitung durch das Gleichwertigkeitsverfahren

Ob Erlaubnis nach § 34 ÄApprO / § 10 BÄO oder Gleichwertigkeitsprüfung nach § 35 ÄApprO / § 3 Abs. 3 BÄO – bereiten Sie bereits die Antragstellung bei der Behörde mit uns vor. Darüber hinaus unterstützen wir Sie im anschließenden Verwaltungsverfahren und notfalls auch vor den Verwaltungsgerichten.

Telefon 08000 1880080 

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Quellen