Durch einen finanziellen Anreiz will die KVB Ärzten den Zuzug in unterversorgte Gebiete versüßen, insbesondere in den Bayerischen Wald. Denn eine  flächendeckende ärztliche und psychotherapeutische Versorgung ist an manchen Orten Bayerns schon länger nicht mehr selbstverständlich.

So fehlen in den Landkreisen Freyung-Grafenau derzeit 6,0 Arztsitze (Psychotherapeuten), in Haßberge 1,5 Arztsitze (Hautärzte), in Wunsiedel 1,5 Arztsitze (HNO-Ärzte) und in der Raumordnungsregion Oberpfalz-Nord 3,0 Arztsitze (Kinder- und Jugendpsychiater). Im Mittelbereich Bogen fehlen 1,5 Arztsitze (Hausärzte), im Planungsbereich Haßfurt 2,5 Arztsitze (Hausärzte), im Landkreis Lichtenfels 0,5 Arztsitze (Augenärzte), im Mittelbereich Moosburg a.d.Isar 3,5 Arztsitze (Hausärzte), im Mittelbereich Selb 1,0 Arztsitze (Hausärzte), im Mittelbereich Viechtach 2,5 Arztsitze (Hausärzte), im Mittelbereich Vilsbiburg 3,0 Arztsitze (Hausärzte).

Die aktuelle Bewerberfrist für diese Gebiete endet am 28.03.2014.

Gefördert werden kann die

  • Niederlassung als Vertragsarzt (60.000 EUR) / Vertragspsychotherapeut (20.000 EUR)
  • Errichtung einer Zweigpraxis (15.000 EUR / 5.000 EUR)
  • Beschäftigung eines angestellten Arztes / Psychotherapeuten (4.000 EUR / Quartal)
  • Beschäftigung einer hausärztlichen Versorgungsassistentin (1.500 EUR)
  • Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr hinaus (4.500 EUR / Quartal)
  • Beschäftigung eines Arztes zum Zwecke der Weiterbildung zum Erwerb der Facharztbezeichnung sowie die Beschäftigung eines Psychotherapeuten in Ausbildung zur Erlangung der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut bzw. als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Möglich macht dies eine gemeinsame Förderung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen/ Ersatzkassen in gleicher Höhe nach § 105 Abs. 1a SGB V (Strukturfonds). Voraussetzung ist die Feststellung einer (drohenden) Unterversorgung im Sinne des § 100 Abs. 1, 3 SGB V.

Weitere Informationen auf den Seiten der KVB unter Praxis / Niederlassung / Sicherstellungsrichtlinie.

Weitere Fördermittel für Ärzte

Auch mit anderen Methoden wird versucht, Ärzte in entlegene Gebiete zu locken: 500 Euro zahlt die Gemeinde Bischofsmais (Landkreis Regen) den Medizinstudenten der Technischen Universität (TU) München beispielsweise für ein zweiwöchiges Praktikum. Sie will damit „zeigen, dass auch der ländliche Raum für angehende Ärzte interessant sein kann“ (Passauer Neue Presse vom 31.01.2014). Aus eigener Erfahrung kann ich  berichten, dass die Region um Bischofsmais einen Besuch wert ist.

Doch nicht nur für unterversorgte Gebiete stehen Fördermittel zur Verfügung: Existenzgründer erhalten eine Beratungsförderung in Höhe von bis zu 70 % der Kosten. Nach Gründung stehen noch Fördermittel von bis zu 50 % der Beratungskosten zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Praxisberatungen zu Organisation, Qualitätssicherung, Mitarbeiterführung oder auch Vertragsverhandlungen. Als Arzt sollten Sie wirtschaftliche Fehler in ihrer Praxis vermeiden; bauen Sie lieber auf die Erfahrung Dritter, so wie die Patienten auf Ihre.

Wenn Sie mehr zur Wirtschaftsförderung für Ärzte erfahren wollen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.