Deutschland-Nürnberg: Dienstleistungskonzession über die Gestellung und den Betrieb eines Intensivtransporthubschraubers in der Luftrettung am Standort Nürnberg-Flughafen ausgeschrieben.

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg (ZRFN), schreibt eine Dienstleistungskonzession für den Intensivtransport mittels Hubschraubers am Standort Nürnberg-Flughafen aus, auf Grundlage der Art. 16 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2, 3 und Abs. 5 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG). Sie umfasst die Gestellung und den Betrieb eines Intensivtransporthubschraubers (ITH) am Standort Nürnberg, Flughafen ab dem 1. April 2015 und schließt alle Leistungen, insbesondere auch der Bereitstellung des gesamten fliegerischen, medizinischen (ärztlichen sowie nichtärztlichen) Personals und der erforderlichen Räumlichkeiten, ein.

Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit einer grundsätzlichen Laufzeit von fünf Jahren. Ungekündigt soll sich die Beauftragung einmalig um weitere fünf Jahre (insgesamt 10 Jahre) verlängern.

Die Dienstleistung besteht in der Durchführung des Luftrettungsdienstes, insbesondere der Durchführung von Sekundärtransporten im Bereich des Intensivtransports vom Standort Nürnberg, Flughafen aus mittels Einsatz eines Intensivtransporthubschraubers (ITH). Daneben sind auch Primäreinsätze im Rahmen der Notfallrettung abzuwickeln. Der Einsatzbereich ist grundsätzlich durch einen Radius von 60 km um den Standort bestimmt.

Der Vertrag verpflichtet zur einsatzbereiten Vorhaltung des ITH an jedem Tag des Jahres 24 Stunden am Tag. Eine Vorlaufzeit von 20 Minuten (Zeitpunkt der Alarmierung bis zum Abheben des Hubschraubers) ist zu gewährleisten, ebenso ECMO-/ECLA-Flüge und Nachtflug-/IFR-Tauglichkeit sowie die Nutzung von NVG (Night-Vision-Goggles).

Zu stellen sind der Hubschrauber sowie das Flug- und medizinische Personal, auch für den Nachtflugbetrieb. Dies schließt Piloten, Notärzte und Rettungsassistenten ein. Das Luftfahrzeug muss leistungs- und ausstattungsmäßig mindestens dem Standard einer EC 145 T2 entsprechen; in der Übergangsfrist kann eine Maschine des Typs BK 117 (B2 oder C1) oder vergleichbar eingesetzt werden.

Abforderungsfrist: Die Unterlagen können beim Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg (ZRFN) bis zum 01.09.2014 (Datum Eingangsstempel) schriftlich und/oder per Fax angefordert werden und werden sofort nach Anfrage verschickt.

Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Ende Angebotsfrist) ist Mittwoch, der 22.10.2014, bis 12:00 Uhr.

Quelle: TED

Transparenz und Gleichheit bei Dienstleistungskonzessionen

Dienstleistungskonzessionen sind gegenwärtig vom Anwendungsbereich des sekundären europäischen Vergaberechts (Vergabekoordinierungsrichtlinien) ausgenommen (vgl. Art. 17 Richtlinie 2004/18/EG, Art. 18 der Richtlinie 2004/17/EG). Sie werden allerdings zukünftig von der Richtlinie 2014/23/EU erfasst sein; die Richtlinie ist von der Bundesrepublik bis zum 18.4.2016 umzusetzen.

Ungeachtet dessen haben auch die Verwaltungsbehörden und -gerichte heute schon die Grundsätze des EG-Vertrages im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten, insbesondere Art. 49 AEUV (früher Art. 43 EG). Dies beinhaltet auch den Grundsatz der Transparenz und das Gleichheitsgebot. Das Transparenzgebot findet sich zudem in Art. 13 Abs. 3 S. 1 BayRDG.

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