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Der Volltext der Entscheidung ist seit heute auf der Website des Bundesgerichtshofes abrufbar.

BGH VI ZR 358/13 vom 23.09.2014

Zum Volltext der Entscheidung:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&client=12&nr=69297&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf.