ARGE Notärztliche Versorgung, Geschäftsstelle ARGE NÄV schreibt notärztliche Versorgung in Riesa, Landkreis Meißen (Sachsen) aus.

Im Freistaat Sachsen wird die notärztliche Versorgung nach § 28 Abs. 2 des Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes (SächsBRKG) einheitlich und gemeinsam durch die Krankenkassen sichergestellt. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst die Rahmenvereinbarung zur notärztlichen Versorgung am Notarztstandort Riesa.

Aus der Auftragsbekanntmachung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung entsprechend der Festlegungen des SächsBRKG, der SächsLRettDPVO sowie des Rettungsdienstbereichsplans des Landkreises Meißen für den Notarztstandort der Stadt Riesa. Der Auftragnehmer ist selbst und unbeeinflusst für die Notarztplangestaltung sowie die Auswahl der Notärzte und Zuteilung für den Dienstleistungsstandort verantwortlich. Ein Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer. Ein Vertragsverhältnis zwischen den einzelnen Notärzten und der Auftraggeberin besteht nicht.

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft ARGE NÄV sind die Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen.

Quelle: TED – 2014/S 212-375717