Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) hat am 4.12.2015 den Deutschen Bundestag passiert. Es soll 2016 in Kraft treten. Was kommt? Neue Möglichkeiten mit dem E-Health-Gesetz, Online-Versichertendaten, elektronische Arztbriefe und Patientenakte, Videosprechstunde.

Bis Mitte 2018 sollen Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Das Bundesministerium für Gesundheit spricht von einem flächendeckenden Roll-out . Ein ähnlich ambitioniertes Vorhaben gab es auch bei den Rechtsanwälten – die Bundesrechtsanwaltskammer hat das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das am 1.1.2016 starten sollte, allerdings auf unbestimmte Zeit verschoben .

Nach der Darstellung des Bundesministeriums für Gesundheit sollen die Schwerpunkte des E-Health-Gesetzes sein

  • Stammdatenmanagement mit einer online Überprüfung und Aktualisierung der Versichertendaten
  • Medizinische Notfalldaten (Vergütungsanreize durch Zuschläge im EBM für die Pflege der Datensätze)
  • Medikationsplan (Vergütungsanreize)
  • Förderung elektronischer Arztbriefe (Vergütungsanreize)
  • Förderung der elektronischen Patientenakte
  • Patientenfach mit Tagebuch und Daten von Wearables und Fitnessbändern
  • Förderung der Telemedizin (telekonsiliarische Befunderhebung und Videosprechstunde) durch Vergütungsanreize
  • Interoperabilitätsverzeichnis
  • Prüfung der Nutzung mobiler Endgeräte

Das Gesetz ist weniger präzise. Die Darstellungen des Bundesministeriums für Gesundheit sind dem Gesetz so nicht zu entnehmen. Auslegungsfragen sind schon jetzt zu erwarten. Spannend wird die Frage sein, wie die spezifischen (arzt-)haftungsrechtlichen Regelungen, die berufsrechtlichen Regelungen und die des Medizinprodukterechts oder auch die des Datenschutzrechts mit den vorgeschlagenen Änderungen in Einklang zu bringen sind. Die meisten Regelungen betreffen zunächst nur das System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), nicht die Private (PKV).

Medizinrecht und IT-Recht

So sehr ich persönlich den Fortschritt durch Technik im Gesundheitswesen begrüße. Wer als Erster mitmischen will, hat sich rechtlich gut zu informieren. Sie suchen einen im Medizinrecht und IT-Recht erfahrenen Rechtsanwalt? Dann sind Sie bei uns richtig.