Ärzte und Zahnärzte beschäftigen sich mit Ihrem Gesellschaftsvertrag meist nur bei der Gründung der Praxis – und dann nie wieder. Warum das falsch ist, zeigen folgende Beispiele. Mit denen können Sie viel Geld sparen!

9 gute Gründe, den Gesellschaftsvertrag zu prüfen

  1. Korruption: Der Entwurf des § 299a StGB enthält einige neue Strafbestimmungen. Zuweiserbeziehungen sollten Sie vor Inkrafttreten des Gesetzes auf deren Strafbarkeit prüfen.
  2. Nachfolge und Praxisverkauf: Prüfen Sie rechtzeitig, welche Regelungen der Gesellschaftsvertrag im Falle der Nachfolge enthält? Andernfalls besteht das Risiko, dass der zu verkaufende Gesellschaftsanteil unverkäuflich bleibt.
  3. Haftung: Die Rechtsform der Partnerschaft bietet Haftungsvorteile. Wenn Sie noch als „GbR“ unterwegs sind, kann diese kleine Änderung der Rechtsform im Haftungsfall Ihr Vermögen retten.
  4. Haftung: Als geschäftsführender Gesellschafter sollten Sie bei Gelegenheit auch einen Blick auf die Haftungsregelung des Geschäftsführers werfen.
  5. Mietvertrag: Sind Mietvertrag und Gesellschaftsvertrag aufeinander abgestimmt? Oder wollen Sie bei einer Liquidation der Gesellschaft die Mieträume selbst bei Leerstand Miete zahlen?
  6. Mustervertrag: Musterverträge bergen große Risiken in sich. Denn sie sind selten auf Ihre Praxis ausgelegt. Handeln Sie anders, als es der Mustergesellschaftsvertrag vorsieht, müssen beispielsweise die Beschlüsse der Gesellschafter auf ihre Wirksamkeit rechtlich neu bewertet werden.
  7. Kündigung: Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Kündigungsregelung? Dann kann jeder Gesellschafter die Gesellschaft jederzeit kündigen, nur nicht zur Unzeit.  Und von heute auf morgen stehen Sie ohne Ihren Partner da.
  8. Wettbewerbsverbot: Hat Ihr Gesellschaftsvertrag ein Wettbewerbsverbot? Wenn nicht, dann kann der kündigende Gesellschafter alle Patienten mitnehmen und eröffnet schlimmstenfalls eine neue Praxis im gleichen Haus.
  9. Aufräumen von Altbeständen: Meist schlummern noch Altgesellschafter im Gesellschaftsvertrag. Ob diese nachträglich noch Ansprüche geltend machen können, steht im Vertrag!

Es gibt unzählige weitere Prüfungspunkte, vor allem bei Gewinnverteilung, Stimmrechten, Ausscheiden bei Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod. Wichtig ist, dass Sie Ihren Gesellschaftsvertrag gelegentlich prüfen und bei anstehenden Änderungen der Praxis anpassen sollten. Die Gründe hierfür sind vielfältig; wir wollen einige für Sie aufführen:

Mögliche Anlässe für einen Vertragscheck

  • Geplanter Praxisverkauf oder bei Praxisnachfolge
  • Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Erkrankung eines Gesellschafters
  • Aufnahme neuer (riskanter) Tätigkeitsbereiche (z.B. Geburtshilfe)
  • Standortänderung
  • Inkrafttreten des § 299a StGB

Spätestens mit Inkrafttreten des § 299a StGB sollten Sie auch gesellschaftsrechtliche Zuweiserbeziehungen auf deren Wirksamkeit prüfen.

Machen Sie jetzt einen Vertragscheck. Bei allen Fragen rund um das ärztliche Gesellschaftsrecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer und Rechtsanwältin Miria Dietrich gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.