Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns baut die ärztliche Weiterbildung im ambulanten Bereich weiter aus. Der monatliche Gehaltszuschuss für angehende Allgemeinärzte soll von 3.500 Euro auf 4.800 Euro angehoben werden. Zudem soll auch die ambulante Weiterbildung anderer Facharztgruppen in gleicher Höhe gefördert werden. Weitere Zuschüsse …
von 500 Euro beziehungsweise 250 Euro soll es in drohend unterversorgten und unterversorgten Gebieten geben. Die Anzahl an Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin soll steigen.
Grundlage der Förderung ist die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung nach § 75a SGB V zwischen der Kassenärztlicher Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Quelle: Presseinformation der KVB vom 23.06.2016 (PDF)
Ob Praxisinhaber oder Weiterbildungsassistent: Es lohnt sich, sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu informieren. Das gilt auch für Praxisverkäufer auf Suche nach einem Nachfolger. Fördermittel gibt es übrigens nicht nur von der KVB.