Das Smartphone ist für viele ein ständiger Begleiter, auch im Einsatz. Doch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) macht nachdenklich. Gerade im Rettungsdienst und im Bereitschaftsdienst werden sehr sensible Daten preisgegeben. Heutige Frage: Rufnummern und Standortübermittlung auf privaten Smartphones … privates Handyverbot auf dem RTW? Haften die Mitarbeiter?
Die Frage ist nicht unberechtigt. Denn ich kenne kaum einen Kollegen im Rettungsdienst, der während der Schicht auf sein privates Handy verzichtet. Nicht nur, um bei Überstunden zuhause Bescheid zu geben. Meist ist es auch von Vorteil, wenn eine schnelle Kommunikation mit der Leitstelle oder Dritten erforderlich ist. Notarzt nachfordern. Den Bereitschaftsdienst verständigen. Mit der Rettungsleitstelle Rücksprache halten. Angehörige über den Verbleib des Patienten informieren. Nicht immer verfügt der Patient oder der Einsatzort über ein Telefon. Der stationäre Funk ist im Fahrzeug, ein Diensthandy gibt es nicht. Aber ist das auch rechtmäßig?
An dieser Stelle nicht erörtern will ich, ob eine mobile Kommunikationsmöglichkeit am Einsatzort mittlerweile nicht „State of the Art“ sein sollte. Rettungsdienstträger und ihre Durchführenden, aber auch die Mitarbeiter sollten sich das Thema „Bring your own device“ jedoch aus einem anderen Grunde zu Herzen nehmen. Wie sieht es auf mit:
- Anruferliste und Einzelverbindungsnachweis auf dem privaten Handy?
Welche Nummern speichert der Mitarbeiter von Dritten (z.B. Angehörigen). - Private Rufnummer des Mitarbeiters wird bei Anrufen an Dritte übermittelt.
- Preisgabe von Einsatzdaten durch Standortfunktionen des Mobilfunktelefons – z.B. Freunde finden.
- Wer muss für Schäden bei privaten Smartphones aufkommen?
Was ist also zu tun?
- Probleme mit dem Datenschutz im Rettungsdienst erkennen
- Problembewusstsein schaffen, Lösungen finden
- Mitarbeiter schulen
Bestenfalls arbeitet man diese Themen in Workshops auf.
Wir stehen für Fragen rund um das Thema Datenschutz im Rettungsdienst natürlich beratend zur Seite.