Liebe Mandanten,  ab morgen findet die Datenschutz Grundverordnung unmittelbar Anwendung. Kein Grund zur Panik!  Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur weiteren Zusammenarbeit mit uns …

Benötigen Sie mit FASP einen Vertrag über die Auftragsbearbeitung?

Nein. Im Kurzpapier Nr. 13 der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK)  steht zusammengefasst:

Keine Auftragsverarbeitung, sondern die Inanspruchnahme fremder Fachleistungen bei einem ei-genständig Verantwortlichen, für die bei der Verarbeitung (einschließlich Übermittlung) personenbe-zogener Daten eine Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DS-GVO gegeben sein muss, sind beispielsweise in der Regel die Einbeziehung eines Berufsgeheimnisträgers (Steuerberater, Rechtsanwälte, externe Betriebsärzte, Wirtschaftsprüfer)

Wie erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten?

Die Kontaktdaten lauten:

FASP Finck Sigl & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Datenschutzbeauftragte/r
Nußbaumstraße 12
80336 München
Telefon 089 652001
datenschutz@fasp.de

Es genügt die Angabe der Kontaktdaten. Der Name des Beauftragten ist nicht zwingend zu nennen,  bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen.

Wie sieht es mit Transportverschlüsselung aus?

Eine etwaige Transportverschlüsselung stimmen wir mit Ihnen individuell ab. Das gilt auch für die Verschlüsselung von E-Mails.

Kann FASP uns eine  Datenschutzerklärung (Webseite) formulieren?

Ja. Das ist möglich. Stimmen Sie bitte zwingend vorher den zeitlichen Rahmen mit uns ab! Derzeit erreicht uns eine hohe Anzahl an Anfragen. Außerdem wollen wir Ihnen hier zukünftig weitere Leistungen anbieten.

Was raten Sie uns noch?

  • Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung auf der Webseite!
  • Informieren Sie Betroffene nach den Art. 13, 14 DSGVO.
  • Prüfen Sie die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis ihrer Bearbeitungstätigkeiten.
  • Erstellen Sie eine Übersicht ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).
  • Prüfen Sie, wo Sie einen Vertrag über Auftragsbearbeitung benötigen.
  • Schulen und informieren Sie Ihre Mitarbeiter.

Natürlich ist stets eine individuelle Prüfung im Einzelfall erforderlich.

Erhalten Sie weiterhin das DATEV Blitzlicht?

Ja.  Wenn Sie das DATEV Blitzlicht weiter erhalten wollen, wenden Sie sich an uns. Wir nehmen Sie gerne wieder in unseren Verteiler auf.

Unterstützen Sie uns im Datenschutzrecht?

Ja. Das können wir. Dr. Andreas Staufer ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Stimmen Sie bitte zwingend vorher den zeitlichen Rahmen mit uns ab! Derzeit erreicht uns eine hohe Anzahl an Anfragen.