Guatemala: Zukünftig Apostille statt Legalisation

Von |2017-11-21T23:39:34+01:0021/11/2017|Kategorien: Medizinrecht, Öffentliches Recht|Tags: , , , , , |0 Kommentare

Guatemala: Urkunden werden von den Behörden und Gerichten meist nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder zumindest ihr Beweiswert festgestellt worden ist. Als Verfahren hierfür dienen die Apostille und die Legalisation - in Guatemala genügt eine Apostille.