Noch 6 Monate: EU-Verordnung setzt Luftrettungsbetreiber und Krankenhäuser vermeintlich unter Druck. Denn die Verordnung EU 965/12 enthält auch Regelungen für medizinische Hubschraubernoteinsätze (Helicopter Emergency Medical Service, HEMS) im gewerblichen Luftverkehr. Aber ist das alles so „neu“?
Es geht um die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 vom 5. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments. Sie enthält unter anderem Durchführungsbestimmungen für den gewerblichen Luftverkehrsbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern. Durch fehlende Investitionen im Krankenhaussektor fürchtet selbst der ADAC heute zahlreiche Einschnitte bei den bestehenden Landeplätzen an Kliniken und Krankenhäusern.* Auch Kliniken und Presse machen mobil.
Doch was regelt EU 965/12 für die Luftrettung?
Nach Art. 5 Abs. 2 f EU 965/12 findet Anhang V der Verordnung auch im gewerblichen Luftverkehr für medizinische Hubschraubernoteinsätze (Helicopter Emergency Medical Service, HEMS) Anwendung. Der Anhang enthält zwar einige Abweichungen zur bislang gültigen JAR-OPS 3 der Joint Aviation Authority (JAA). Die JAR-OPS3 soll allerdings nur in EU-Recht umgesetzt werden.
Ziemlich am Schluss der Verordnung findet sich Teilabschnitt J mit Regelungen betreffend den Medizinischen Noteinsätzen. Neben den Mindestbedingungen für den Betrieb (Wolkenuntergrenzen und Sichtbedingungen) sowie Anforderungen an die Besatzung enthält er in SPA.HEMS.125 Flugleistungsvorschriften für den HEMS-Flugbetrieb. Darin geregelt ist, mit welchen Flugleistungsklassen der Betreiber welche Flüge durchführen darf – und welche eben nicht. Dies betrifft auch die Voraussetzungen für den Anflug von Landeplätzen an Kliniken. Für den Betrieb der Hubschrauberlandeplätze gilt dagegen die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen (AVV) vom 19.12.2005. So viel neues bringt die Verordnung also gar nicht, denn JAR-OPS3 und AVV sind seit Jahren bekannt.
Wann tritt die EU-Verordnung in Kraft?
Die Verordnung gilt bereits seit dem 28.10.2013, Art. 10 VO 965/12. Sie trat am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch von der Regelung des Art. 10 Abs. 2 EU 965/12 Gebrauch gemacht. Demnach ist die Anwendung der Bestimmungen in den Anhängen I bis V der Verordnung – und damit auch der Bestimmungen für die Luftrettung – bis zum 28.10.2014 ausgesetzt.
Nachtrag vom 23.06.2014
Auch die EU-Kommission hat jetzt noch einmal klargestellt: Die Luftrettung ist nicht durch EU-Verordnung gefährdet. Zur Stellungnahme der EU-Kommission: Externer Link.
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