Im Wartezimmer dank WLAN mit Handy oder Laptop surfen. Aktuelle Arztinfos betrachten. Patientendaten übermitteln. Wartezeiten überbrücken. Ärzte rüsten auf – rechtssicher?Jeder Arzt kann seinen Patienten kostenloses WLAN anbieten. Vor allem jüngere Patienten sind von derartigen Angeboten trotz günstiger Flatrates meist angetan. Letztlich kann der Arzt die Wartezeit des Patienten sogar sinnvoll nutzen: Patienten können Frage- und Anamnesebögen bereits im Wartezimmer elektronisch ausfüllen. Sie informieren sich vorab individuell über Eingriffe oder Leistungen des Arztes. Das spart dem Arzt Zeit.

Einfach einen WLAN-Router kaufen und an das Praxisnetz anschließen, das genügt nicht!

Der Einsatz des Praxis-WLAN sollte durchdacht sein. Der Arzt muss in ein sicheres Netz investieren. Das kostet anfänglich mehr, spart ihm aber später Ärger und letztlich auch Geld. So wird der Arzt in den meisten Fällen einen Dienstleister mit der Einrichtung beauftragen müssen. Außerdem empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt. Denn mit einem undurchdachten, fehlerhaften Praxis-Hotspot holt sich die Praxis schnell Risiken ins Haus.

Typische Fehler bei Ärzte-WLAN

Datenschutz beachten
Natürlich dürfen Patientendaten im Netzwerk nicht frei zugänglich sein. Patientendaten sind besonders schützenswerte personenbezogene Daten. Das Verstecken der Daten oder ein einfacher Passwortschutz allein genügen da bei weitem nicht. Sie sind technisch vor dem öffentlichen Zugriff zu sichern; bestenfalls sind das interne Praxis-Netz und das Patientennetz physisch voneinander zu trennen. Bleibt noch die Sicherheit der elektronischen Formulare; auch sie müssen sicher in das Praxisnetz gelangen. Der Arzt darf hier nicht auf laienhaften Sachverstand vertrauen. Verstöße wiegen schwer, können mit Strafe sanktioniert sein; zudem drohen Schadenersatzansprüche.

Leistungsangebot und Grenzen definieren

Patienten sollten wissen, welche konkreten Leistungen Sie ihnen bieten. Bietet der Arzt kostenloses WLAN an, beschränkt dieses aber zugleich, dann sind Patienten zu Recht enttäuscht. Ein eingeschränktes Webangebot oder maximale Limitierungen im Traffic entsprechen nicht der Vorstellung der meisten Patienten von „kostenlosem WLAN“. Dennoch sind Beschränkungen aus vielfachen Gründen angebracht.

Wettbewerb beachten

Selbst wenn die technischen Möglichkeiten vielfältig und die Werbemöglichkeiten vielfältig sind. Natürlich gilt auch bei der Werbung mittels EDV das, was im Bereich Print gilt: Berufsrecht und Wettbewerbsrecht beachten.

Rechtssicher mit Checkliste

Wir haben eine Checkliste erstellt, mit der wir auch Ihre Praxis auf den rechtssicheren (nicht technischen!) Betrieb des WLAN überprüfen. Nach Wunsch  informieren wir Sie und schulen Ihre Mitarbeiter zu rechtlichen Themen rund um Datenschutz und Datensicherheit.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Rufen Sie an: 08000 1188008