Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Praxisinformationen zu Krankenfahrten und Krankentransporten herausgegeben. Die Informationen helfen Ärzten Regresse und Schadenersatzansprüche aufgrund Auswahlverschuldens bei der Wahl des Beförderungsmittels zu vermeiden.
Taxi, Mietliegewagen (Krankenfahrt), Krankentransport oder doch lieber einen Rettungswagen? Nicht immer sind sich niedergelassene Ärzte sicher, welches Fahrzeug die richtige Transportart darstellt. Häufiger noch ist der Fall, dass sich Ärzte selbst nicht mit der Auswahl beschäftigen, sondern die Wahl ihren Arzthelferen überlassen – ein teurer Fehler.
Ärzte können für die fehlerhafte Auswahl des Transportmittels gleich doppelt haften: Im Falle eines Transportschadens dann, wenn der Patient die fachlich-personelle oder technische Ausstattung eines Krankentransport- oder Rettungstransportwagens benötigt hätte. Gegenüber der Krankenkasse haftet der Arzt, wenn er gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt und eine unwirtschaftliche Transportart wählt.
Ärzte sollten sich daher mit dem Thema befassen, um im Einzelfall die richtige Entscheidung zu treffen. Die Informationen der Kassenärztliche Bundesvereinigung hierzu finden Sie hier: Krankentransporte und Krankenfahrten – Was Sie bei der Verordnung beachten sollten (PDF). Die Krankentransport-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie auf der Webseite des G-BA.
Oder Sie fragen uns. Bei allen Fragen rund um das Rettungsdienstrecht insbesondere dem Recht der Notfallrettung, Krankentransporte, Notärzte, Luftrettung u.a. stehen Ihnen Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer und das Team von FASP gerne als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.