Mit der neuen europäischen Datenschutzrichtlinie verschärfen sich die Anforderungen für Träger, die Daten über ihre Klienten und Patienten sammeln. Darauf müssen Sie jetzt achten.
In Ausgabe 5/2017 auf Seite 38 ist mein Kurzbeitrag über Datenschutz: Informationspflichten einhalten erschienen:
„Transparenz ist eine der Grundprinzipien des heutigen Datenschutzes. Diese Transparenz wird mit der kommenden Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch gestärkt. Die Unternehmensleitung ist für Transparenz und Datenschutz verantwortlich. Ab Mai 2018 drohen mit der DSGVO erhebliche Geldbußen. Diese variieren je nach Schwere des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Sie können bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr reichen – je nachdem, welcher der Beträge höher ist.“
Lesen Sie den vollständigen Artikel in Wohlfahrt intern: Ausgabe 5/2017 S. 38 (externer Link)