Dieser Beitrag wurde am 27. Januar 2014 veröffentlicht und könnte daher veraltet sein, Sprechen Sie uns an, falls Sie an einer Aktualisierung interessiert sind.

Zuletzt geändert am 10.10.2014 von Dr. Andreas Staufer

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Donau-Iller (ZRF Donau-Iller) will ab Oktober 2014  eine Dienstleistungskonzession zur Durchführung der Notfallrettung am Standort Kleinkötz im Landkreis Günzburg vergeben. Kleinkötz (Verwaltungsgemeinschaft Kötz) dürften einige von der Nähe zu Legoland kennen.

Betriebszeiten sind von Montag bis Donnerstag jeweils von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr und von Freitag bis Sonntag durchgehend von 07:00 Uhr (Fr.) bis 22:00 Uhr (So.) vorgesehen. Dies entspricht 123 Wochenstunden.

Grundlage des Auswahlverfahrens Notfallrettung ist Art. 13 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG). Die vergaberechtlichen Vorschriften sind nach der Auftragsbekanntmachung weder direkt noch analog anwendbar, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes ergibt. Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag (vgl. Art. 13 Abs. 5 BayRDG). Die Leistung ist auf  fünf Jahre befristet.

Quelle: TED

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