BayRDG: Auswahlverfahren – Interessenbekundungsfrist

Eine Interessenbekundungsfrist von knapp 10 Tagen im Auswahlverfahren nach BayRDG ist zu kurz.

VG München, Beschluss vom 19.09.2014 – M 16 E 14.3479 

Eine Frist von lediglich 10 Tagen zur Interessenbekundung im Auswahlverfahren nach Art. 13 BayRDG ist unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft.

Interschutz 2026 (Hannover)

Wir sind am Dienstag, 2. Juni 2026 auf der Interschutz in Hannover. Meet us there. Wenn Sie sich mit uns treffen wollen, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. 

Kontakt