Im Deutschen Ärzteblatt, Heft 04 vom 26.01.2018, ist mein Beitrag zum neuen Datenschutzrecht im Krankenhaus erschienen. Diesmal berichte ich etwas direkter von Umsetzungsproblemen und der Notwendigkeit vor Mai 2018 zu handeln. Worauf Krankenhäuser jetzt achten müssen: 

About data protection law in hospitals.
Staufer, Neues Datenschutzrecht im Krankenhaus, Deutsches Ärzteblatt, 2018 [4] 115 (PDF | ePaperHTML)

In der rettungsdienstlichen Praxis erlebe ich immer wieder die datenschutzrechtlichen Lücken in den deutschen Krankenhäusern. Sie zu schließen bedarf keines allzu großen Aufwands. Hierfür sind allerdings vorab eine Analyse der Klinikabläufe und eine Sensibilisierung der Geschäftsführung sowie der Mitarbeiter für die Problematik erforderlich, will man spätere Sanktionen vermeiden.

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