LG München II: Unzulässige Werbung mit Krankentransport für Taxi und Mietwagen

Von |2015-09-11T21:01:44+02:0004/09/2015|Kategorien: Medizinrecht, rescuenomics, Rettungsdienstrecht, Wettbewerbsrecht|Tags: , , , , , , |0 Kommentare

LG München II: Unzulässige Werbung mit dem Begriff Krankentransport für Taxi und Mietwagen. Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Krankentransport-Unternehmer setzt sich durch!