LG München II: Unzulässige Werbung mit Krankentransport für Taxi und Mietwagen
LG München II: Unzulässige Werbung mit dem Begriff Krankentransport für Taxi und Mietwagen. Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Krankentransport-Unternehmer setzt sich durch!