Am heutigen Montag ging es diesmal nach Frankfurt am Main. Thema meines Vortrags war allgemein das Recht im Gesundheitswesen, allerdings speziell im Bereich Hygiene und Infektionsschutz (einschließlich Rettungsdienst und Krankenhaus). Dabei stellen der Faktor Mensch und ein falscher Einsatz von Ressourcen immer noch die häufigsten Fehlerquelle in der Infektionsprävention dar.
Themen der mehrstündigen Schulung waren Inhalt und Umgang mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Hessischen Hygieneverordnung (HHygVO), den hygienerechtlichen Anforderungen des Medizinproduktegesetzes sowie Informationen über Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung und Strahlenschutzverordnung. Ferner wurden die Unfallverhütungsvorschriften, Auflagen der Berufsgenossenschaften, die Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) sowie die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) und Richtlinien des Richtlinien des Robert Koch-Institutes (RKI) einbezogen.
Die Schulung beinhaltete die Systematik unseres Rechtssystems einschließlich den europarechtlichen Bezügen sowie die Darstellung und Übersicht der allgemeinen Rechtsauffassung sowie aktueller Rechtsprechung. Schwerpunkte waren rechtliche Besonderheiten im Krankenhaus, Rettungsdienst – auch die Hygiene stellt einen Bestandteil des Krankenhausrechts und Rettungsdienstrechts dar – aber auch Vollzugsmöglichkeiten der Behörden. Sogar die hygienerechtlichen Anforderungen in anderen Einrichtungen einschließlich Kindertagesstätten wurden angerissen.
Es erfolgte zwar ein Hinweis auf die Gesetzesfundstellen; im Vordergrund der Schulung stand jedoch klar die tägliche Praxis im Umgang mit den rechtlichen Anforderungen und die praktische Realisierung.
In diesem Zusammenhang habe ich die Seite rettungsdienstgesetze.de aktualisiert.