Die Hürden der Werbemöglichkeiten für Ärzte und Krankenhäuser fallen zunehmend. Dennoch enthalten Heilmittelwerberecht und Berufsrecht einige letzte Fallstricke, über die man stolpern kann.

Seminar: 26. Juni 2015 München | 9.00 – 17.00 Uhr

Abmahnungen sind nicht nur aufgrund der Anwaltskosten teuer, ganze Werbekampagnen fielen ihnen bereits zum Opfer. Das Wissen um die Grundlagen des Heilmittelwerberechts bietet nicht nur Risikovermeidung, es entfalten sich auch ganz neue Werbeaspekte. Lernen Sie aus den Fehlern der Anderen! Ergänzt wird der Vortrag um datenschutzrechtliche Aspekte im Gesundheitswesen. Wie können Patientendaten verwendet werden? An welche Kooperationspartner dürfen sie weitergegeben werden? Welche interessanten Möglichkeiten bieten sich in Netzwerken?

Dr. Andreas Staufer | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Finck Althaus Sigl & Partner, Rechtsanwälte Steuerberater

Seminarinhalt

  • Werberecht im Gesundheitswesen: Einführung
  • Aktuelles aus der Rechtsprechung: Bisherige Grenzen und neue Möglichkeiten
  • Datenschutzrecht in der Werbung: Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Umgang mit Kritik

Seminarziel

Neue rechtlichen Werbemöglichkeiten aufzeigen und Patientendaten rechtssicher nutzen.

Zielgruppe

  • Ärzte
  • Geschäftsführer
  • Marketing

Veranstalter

PEG – Die Akademie
Weitere Informationen zu der Veranstaltung, Anmeldung und Kosten entnehmen Sie bitte dem Prospekt des Anbieters, der PEG Akademie: PDF (externer Link)