Keine Bereichsausnahme bei Vergabe im Rettungsdienst in NRW
Nach der Vergabekammer Münster bestätigt auch Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass die Bereichsausnahme im Rettungsdienst in NRW keine Anwendung findet.
Wenn Sie keine passenden Treffer gefunden haben, versuchen Sie eine neue Suche!
Nach der Vergabekammer Münster bestätigt auch Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass die Bereichsausnahme im Rettungsdienst in NRW keine Anwendung findet.
Ein Beitrag von Dominik Kraft und Dr. Andreas Staufer Die Vergabekammer Westfalen in Münster hat entschieden, dass die Bereichsausnahme im Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen keine Anwendung finden kann. Rettungsdienstträger können nach Auffassung der Vergabekammer die Hilfsorganisationen nicht privilegieren. Sie müssen, wenn sie [...]
Die Bereichsausnahme im Rettungsdienst in Bayern: Der Problemaufriss im Entwurf ist nicht hinreichend konkretisiert, die Begründung schwammig.
Eine Nachricht sorgt wieder einmal für Unruhe: Das Bundesverfassungsgericht beschäftige sich mit der Bereichsausnahme. Ist das so richtig? Nicht wirklich.
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte am 16.04.2020 über die Frage der Bereichsausnahme im Rettungsdienst zu entscheiden. Nach der Auffassung des Vergabesenats am Hanseatischen Oberlandesgericht kann diese in Hamburg Anwendung finden - muss aber nicht.
Um die Bereichsausnahme wird weiter gestritten. Diesmal in Niedersachsen: Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Niedersachsen grundsätzliche keine Anwendung findet.
Einfacher und qualifizierter Krankentransport? Was fällt unter die Bereichsausnahme? Gibt ein Schreiben des Gesundheitsministeriums in NRW Aufschluss?
Der Europäische Gerichtshof hat über die Bereichsausnahme im Vergaberecht betreffend Rettungsdienste und qualifizierten Krankentransport sowie zur Frage der Gemeinnützigkeit entschieden. EuGH, Urteil vom 21.03.2019 - Rechtssache C-465/17 Heute vormittag verkündete der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sein Urteil in der Rechtssache [...]
Das Blatt wendet sich. Jetzt hat die Vergabekammer Westfalen in Münster am 15.02.2017 – VK 1 - 51/16 – entschieden, dass die Bereichsausnahme im Vergaberecht jedenfalls auf qualifizierte Krankentransportfahrten nicht anwendbar sei.
Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheidet, dass die Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes unter die sogenannte Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB zu subsumieren sei; ferner zum Rechtsschutzbedürfnis bei Eilverfahren gegen die Zuschlagserteilung. […]