An dieser Stelle berichte ich über allgemeine Themen rund um das Datenschutzrecht, vor allem den Datenschutz im Gesundheitswesen.
Urteil zur Datenschutzgrundverordnung
Es ist noch Zeit bis zum 25.05.2018. Bis dahin sollten sich Unternehmen zwar auf die DSGVO vorbereiten - sie ist aber jetzt noch nicht auf künftige Ereignisse anzuwenden, so ein Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 6. Juli 2017.