BayRDG: Neuer Gesetzesentwurf liegt vor
Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vom 4.11.2015
Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vom 4.11.2015
Auswahlverfahren Rettungsdienst im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel bekanntgegeben
Innovationen und neue Technologien erleichtern zunehmend die Arbeit in vielen Bereichen, auch im Rettungsdienst. Doch was ist möglich, was ist (rechtlich) zulässig?
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt vergibt Fahrdienstleistungen mit medizinischer und administrativer Assistenz für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst.
Vergabeverfahren in Bochum über die Einbindung in den öffentlichen Rettungsdienst nach § 13 RettG NRW über Intensivtransporte.
LG München II: Unzulässige Werbung mit dem Begriff Krankentransport für Taxi und Mietwagen. Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Krankentransport-Unternehmer setzt sich durch!
Rettungsdienst in Schleswig-Holstein gibt Anwendung von Morphin durch Rettungsassistenten frei.
Unentgeltliche Praktikanten können auch im Nachhinein Rettungsdienstunternehmer noch teuer werden. Arbeitsverträge schützen nicht.
Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 15.06.2015 zur grenzüberschreitenden Notfallrettung zwischen Bayern und Tschechien veröffentlicht.
Kommt die Bereichsausnahme für den Rettungsdienst im neuen Vergaberecht? Nach dem neuen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) sieht das so aus. Eindeutig ist das Gesetz aber wieder einmal nicht. […]